Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 10 K 2863/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.


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