Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 K 2006/07

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 9. November 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. August 2007 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für das Grundstück G1 , zinslos zu stunden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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