Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 L 772/08

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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