Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 12 K 1088/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:

1. Wie viele Aktien der RWE AG hält die Beklagte derzeit? Entweder in eigener Hand oder über Tochtergesellschaften? 2. Wie viele Aktien der RWE AG hat die Beklagte seit dem 1. Januar 2006 verkauft? Zu welchem genauen Zeitpunkt wurden die Aktien verkauft? Entweder aus eigener Hand oder aus Hand einer Tochtergesellschaft? 3. Plant die Beklagte Aktien der RWE AG zu verkaufen? Entweder aus eigener Hand oder aus Hand einer Tochtergesellschaft? Gibt es seit Januar 2006 entsprechende Kreistagsbeschlüsse?

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.


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