Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 1 K 1052/07

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Kläger durch die Verbote der „Ordnungsbehördlichen Verordnung des Kreises Siegen-Wittgenstein zum Schutze von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne" nicht daran gehindert sind, die Eiche im Bereich des Grundstücks A-Straße in X. -Wilden zu beseitigen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens.


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