Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 K 796/08

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung seines Bescheides vom 26. November 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Januar 2008 verpflichtet, dem Kläger für die im November 2007 beschaffte Arbeitsplatzbrille weitere 226,34 EUR zu erstatten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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