Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 20 K 1556/08.PVL

Tenor

Leitsatz:

Eine Stellenauschreibung unterliegt gemäß § 73 Ziffer 2 LPVG NRW (Fassung 2007) der Mitwirkung des Personalrats, sofern nicht aufgrund des potenziellen Bewerberkreises von vornherein feststeht, dass die Mitbestimmung bei späterer Umsetzung eines Bewerbers gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 5 LPVG NRW (Fassung 2007) ausgeschlossen ist.

Es wird festgestellt, dass eine Stellenausschreibung der Beteiligten der Mitwirkung des Antragstellers gemäß § 73 Ziffer 2 LPVG NRW unterliegt, sofern nicht aufgrund des potentiellen Bewerberkreises von vornherein feststeht, dass die Mitbestimmung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 5 LPVG NRW bei späterer Umsetzung eines Bewerbers ausgeschlossen ist.


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