Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 4 K 2858/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Kläger zu gleichen Teilen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird jeweils nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Beigeladene vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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