Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 K 3516/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Bezeichnung des Erzeugnisses "Tillman's Wiener Schnitzel vom Schwein - mit 30 % Würzpanade hergestellt ... vorgebacken + tiefgefroren" der Klägerin, das Gegenstand der Beanstandung der Beklagten vom 3. Juli 2008 ist, kennzeichnungsrechtlich nicht gegen § 11 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verstößt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.