Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 L 195/10.A

Tenor

1. Den Antragstellern wird unter Beiordnung des Rechtsanwalts H. aus E. Prozesskostenhilfe bewilligt.

2. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig für die Dauer von sechs Monaten untersagt, eine Abschiebungsanordnung nach Griechenland zu vollziehen.

3. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung der Antragsteller vorläufig für die Dauer von sechs Monaten nicht durchgeführt werden darf.

4. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.