Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 K 2250/07

Tenor

  • 1. Das Verfahren wird eingestellt.

  • 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten durch den Kläger bereits im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

  • 4. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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