Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 13 K 3483/10

Tenor

Das beklagte Land wird unter entsprechender Aufhebung des Beihilfebescheides der Bezirksregierung B. vom 29. Juni 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Oktober 2010 verpflichtet, dem Kläger für die unter dem 10. Juni 2010 abgerechneten Zahnbehandlungen seiner Töchter durch Dr. U. eine weitere Beihilfe in Höhe von 33,12 EUR zu gewähren. Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.


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