Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 12 L 587/11

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Eingabe des Antragstellers vom 1. September 2011 (Bau von Minaretten in der Stadt N) dem Rat der Stadt N in seiner Sitzung am 18. November 2011 zur Bescheidung vorzulegen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.


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