Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 13 K 3278/11

Tenor

Der Rückforderungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit vom 5. September 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. November 2011 wird insoweit aufgehoben, als – nach Disziplinarrecht gewährter – Unterhaltsbeitrag i.H.v. 10.886,13 € zurückgefordert worden ist; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu zwei Dritteln, die Beklagte zu einem Drittel.


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