Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 13 K 2854/11

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Beihilfebescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 30. September 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Oktober 2011 verpflichtet, der Klägerin für die Aufwendung entsprechend der Rechnung der Q. GmbH & Co KG vom 15. Juni 2010 eine Beihilfe in Höhe von 236,08 EUR zu gewähren. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.


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