Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 K 733/12

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Vollziehung des am 19. Januar 2012 erfolgten Ausschlusses aus der öffentlichen Veranstaltung der B.      Gesellschaft I.    in der N.-Kirche I.  durch den Polizeihauptkommissar der Beklagten, Herrn N. rechtswidrig war.


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