Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 K 1466/12.A

Tenor

   Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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