Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 11 K 2312/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung ihres Bescheides vom 09.08.2012 für die Zeit vom 01.07.2012 bis zum 29.06.2013 verpflichtet, in die Berechnung des Pflegegeldes für das Kind I.     zusätzlich zum pauschalierten Pflegegeld einen Erziehungsbeitrag in Höhe von 268,00 EUR monatlich einzubeziehen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, für den Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger und die Beklaget je zur Hälfte.


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