Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 5 K 2417/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

              Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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