Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 K 2458/12

Tenor

Die Erschließungsbeitragsbescheide der Beklagten vom 23. August 2012 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung und die Revision werden zugelassen.


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