Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 8 K 3571/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, soweit über ihre Klage streitig entschieden worden ist.

Soweit die Parteien den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, trägt der Beklagte die Kosten des Verfahrens.

Die Berufung wird zugelassen.


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