Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 8 K 3545/12

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 13. November 2012 über die Eintragung des Objekts Schlackenhalde, I.   -Weg, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt T. wird aufgehoben.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Die Berufung wird zugelassen.


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