Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 7 K 2791/13

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 12. Juli 2013 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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