Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 8 L 668/15

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 11. März 2015 gegen die der Beigeladenen erteilte Genehmigung betreffend die Errichtung von 7 Windenergieanlagen vom 7. März 2014 wird wiederhergestellt.

  • 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens; eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen findet nicht statt.

  • 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.


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