Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 10 K 121/14

Tenor

Der Beklagte zu 4. wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Inhalt seines Schreibens vom 22. November 2012 an das Schulamt für den F.      -S.    -L.     zu erteilen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu drei Vierteln und der Beklagte zu 4. zu einem Viertel. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. bis 3. und drei Viertel ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten. Der Beklagte zu 4. trägt ein Viertel der außergerichtlichen Kosten der Klägerin und seine eigenen außergerichtlichen Kosten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 17 20 21 22 23 24 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.