Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 10 L 1601/18.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unter Beiordnung von Rechtswalt E1.         , C.    , wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragssteller tragen die Kosten des Verfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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