Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 L 291/21

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 951/21 des Antragstellers gegen die Regelung in Ziffer 4 der am 9. April 2021 erlassenen Allgemeinverfügung des Landrates des L.       T2.      -X.            zur Fortführung und Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 – i.F.: Allgemeinverfügung – wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.


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