Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 2705/99

Tenor

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 12. März 1999 verpflichtet, den mit Nacherhebungsbescheid vom 3. Februar 1999 und Widerspruchsbescheid vom 12. März 1999 festgesetzten weiteren Erschließungsbeitrag in Höhe von DM 5.460,92 entsprechend dem Antrag der Klägerin vom 23. Februar 1999 zinslos zu stunden, solange das Grundstück landwirtschaftlich genutzt wird und zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes landwirtschaftlich genutzt werden muß.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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