Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 1629/95.A

Tenor

Der hinsichtlich der Klägerin zu 4. ergangene Bundesamtsbescheid wird aufgehoben, soweit darin die Klägerin zur Ausreise aufgefordert und ihr die Abschiebung angedroht wird. Im übrigen wird die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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