Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 458/00

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, dem Beigeladenen die noch freie, zum 1. Januar 2000 zugewiesene Stelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesO (2. Säule) zu übertragen, bevor über das Beförderungsbegehren des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selber trägt.

Der Streitwert wird auf DM 4.000,- festgesetzt.


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