Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 L 965/00

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Nachbarklage 9 K 1915/00 gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 21. Juli 1998 zur Errichtung einer Balkonanlage auf dem Grundstück G1 (Vstraße 1) in L wird angeordnet.

Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner 9/10 und die Antragstellerin 1/10 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.