Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 L 609/00

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 16 K 1161/00 gegen den Gebührenbescheid des Antragsgegners vom 22. September 1999 und dessen Widerspruchsbescheid vom 28. Januar 2000 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 160,--DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.