Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 L 1512/00

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Antragstellerin zum Schuljahr 2000/2001 vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Verfahren 1 K 3029/00 in die Jahrgangsstufe 5 der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, aufzunehmen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt xxx wird abgelehnt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.

Der Tenor soll den Beteiligten vorab telefonisch bekannt gegeben werden.


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