Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 L 2378/00

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 21. Juni 2000 in der Fassung des Bescheides vom 31. Juli 2000 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.

Der Tenor soll den Beteiligten vorab telefonisch bekannt gegeben werden.


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