Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 5633/98

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 3. März 1998 und sein Widerspruchsbescheid vom 2. Juni 1998 werden aufgehoben, soweit darin Hundesteuer für mehr als zwei Hunde festgesetzt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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