Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 607/01

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller eine Babyerstausstattung sowie einen Kinderwagen nebst Zubehör zu bewilligen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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