Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 694/01

Tenor

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird einschließlich des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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