Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 811/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner zu 2/3 und der Antragsteller zu 1/3.

Der Streitwert wird auf 6.000 DM festgesetzt.


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