Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 1966/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.000,00 DM festgesetzt.

Die Entscheidung soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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