Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 K 10836/98

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.506,35 DM nebst 4 % Zinsen p.a. seit dem 16. Dezember 1998 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.500,00 DM vorläufig vollstreckbar.


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