Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 3002/01

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die beim Ministerium für T.         und X.      , L.      und T1.     des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beförderung des Beigeladenen vorgesehene freie Beförderungsplanstelle eines Referenten der Besoldungsgruppe A 16 BBesG mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts getroffen worden ist.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen der Antragsgegner und der Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder seine außergerichtlichen Kosten selber.

Der Streitwert wird auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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