Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2635/01

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die in der Deutschen Universitätszeitung vom 07.07.2000 ausgeschriebene Stelle eines Professors (C 4 BBesO) für Rechtsmedizin an der Universität zu L nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen der Antragsgegner und der Beigeladene jeweils drei Achtel. Die Antragstellerin trägt jeweils ein Viertel der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und des Beigeladenen. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auf 2.045,17 Euro (4.000 DM) festgesetzt.


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