Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 7885/00

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihrer Bescheide vom 18. Dezember 2000 und des Widerspruchsbescheides der xxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx vom 2. Februar 2001 verpflichtet, die bauplanungsrechtliche Bauvoranfrage der Kläger vom 26. Juni 2000 zur Errichtung von 6 Windkraftanlagen in xxxxxxxxxxxxxxxx, Flur xx, Flurstücke xx, xx und xx sowie Flur xx, Flurstücke x, x, x, xx und xx positiv zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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