Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1860/02

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, eine der beiden der Bezirksregierung E zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 13 BBesO (g.D.) für die K Gesamtschule in E nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts getroffen worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selber trägt.

Der Streitwert wird auf 2.000,-- Euro festgesetzt.


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