Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 3572/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

Der Deichverband X, vertreten durch seinen Deichgräf C1, wird beigeladen, weil durch die Entscheidung seine rechtlichen Interessen berührt sind.


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