Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 K 7024/01.A

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 22. Oktober 2001 verpflichtet, die Klägerin als Asylberechtigte anzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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