Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 L 4072/02.A

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Durchführung seines Asylverfahrens zu gestatten.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers -16 K 7331/02.A- gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 11. Oktober 2002 unter Ziffer 4 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragsgegnerin auferlegt.


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