Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 1055/03

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 25. März 2003 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.000,-- Euro festgesetzt.

Dieser Beschluss soll den Beteiligten per Fax bekannt gegeben werden.


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