Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 8447/01

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.291,99 Euro (10.350,24 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 27. Dezember 2001 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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