Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1173/03

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die freie Beförderungsstelle eines/einer Oberstudienrates/ Oberstudienrätin (Besoldungsgruppe A 14) an der Gesamtschule in I vor einer erneuten Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts und vor Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntgabe der neuen Entscheidung mit einem anderen Mitbewerber zu besetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 2.000 Euro festgesetzt.


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